Rendez-vous chez le notaire : Authentification, déroulement et durée
Notartermin – Einer der letzten Schritte des Immobilienverkaufs ist der gemeinsame Termin beim Notar. Hier wird der Verkauf offiziell besiegelt und beurkundet. Welche Dokumente Sie brauchen, wie der Notartermin abläuft und ob Sie sich auch vertreten lassen können, dazu mehr. Außerdem: Diese Punkte sollte der Notar beim Vorlesen des Kaufvertrags unbedingt vorlesen! Zurück zu: Immobilie verkaufen.
Notartermin: Vorbereitung & Planung
Wie eben schon gelernt, erstellt der Notar zunächst einen Vertragsentwurf. Dieser wird geprüft, danach wird der Notartermin vereinbart. Beim Notartermin liest der Notar den Vertragsentwurf noch einmal laut vor und erläutert dabei alle wichtigen juristischen Begriffe und Formulierungen. Dies ist die letzte Möglichkeit offene Fragen zu klären.
Wichtige Dokumente mitbringen
Für den Notartermin müssen Sie einige wenige Unterlagen mitnehmen. Dazu gehört der Personalausweis oder, falls nicht vorhanden, der Reisepass, damit Sie sich auch identifizieren können. Außerdem brauchen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Sie können Steuer-ID und Ausweispapier auch noch 24 Stunden nach dem Termin nachreichen. Die Hauptsache ist, der Notar hat für die weiteren Schritte der Abwicklung alles wichtige vor sich liegen.
Das muss der Verkäufer mitbringen:
- Gültiges Ausweisdokument
- Steuer-Identifikationsnummer
- Ggf. Unterlagen zur Grundschuld
Gibt es noch Schulden auf das Haus oder auf die Wohnung? Dann bringen Sie bitte alle wichtigen Dokumente bezüglich Kredit, Darlehen & Co. mit. Auch diese braucht der Notar, damit er Ihre Bank kontaktieren kann.
Notarielle Vertretung mit & ohne Vollmacht
Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft? Oder ist es Ihnen aus privaten, familiären oder beruflichen Gründen nicht möglich, bei der Beurkundung vor Ort zu sein? Dann können Sie sich vertreten lassen. Hierfür müssen Sie sich vorab eine notarielle Vollmacht ausstellen lassen. Natürlich können Sie auch jemanden ohne Vollmacht hinschicken. Dann ist die Unterschrift und die Unterzeichnung des Kaufvertrags noch nicht rechtskräftig. Das geschieht erst, wenn Sie die Vollmacht nachreichen.
Zusammengefasst:
- Bei Vollmacht: Vertrag ist sofort rechtskräftig
- Ohne Vollmacht: Erst bei Nachreichung rechtskräftig
Verkauf offiziell besiegeln: Ablauf
Sie wissen nun welche Dokumente Sie brauchen, der Kaufvertrag ist fertig und der Tag der Beurkundung ist gekommen. Nun sind Sie nur noch wenige Schritte davon entfernt den Verkauf Ihrer Immobilie offiziell zu besiegeln! Was Sie nun beim Notar erwartet, dazu nun mehr.
Vor der Beurkundung: Begrüßung & Fragen
Wenn Sie beim Notar ankommen, werden Sie begrüßt und das Besprechungszimmer geführt. Die Identität von Ihnen und vom Käufer werden anhand der Ausweisdokumente verifiziert, wichtige Unterlagen eingesammelt und der Vertrag wird nochmal von beiden Parteien gesichtet. Dies ist nun auch die letzte Möglichkeit Fragen zu klären und persönliche Anliegen anzusprechen.
Zusammengefasst:
- Begrüßung
- Sichtung des Kaufvertrags
- Besprechung von Änderungen
- Beantwortung von Fragen
Während der Beurkundung: Vorlesen des Kaufvertrags
Damit der Verkauf vollständig abgewickelt werden kann, liest der Notar dann in Anwesenheit beider Parteien den Kaufvertrag vor. Letzte Notizen können hier dann noch hinzugefügt werden.
Diese Punkte werden während der Beurkundung erwähnt:
- Beschreibung der Immobilie inkl. Ausstattung
- Individuelle Vereinbarungen
- Kaufpreis
- Fälligkeit der Überweisung
- Nebenkostenstichtagsabrechnung
- Ggf. Instandhaltungsrücklagen nach WEG
- Sachmängelhaftung
- Straßenbeitragskosten
- …
Sind beide Parteien, Käufer und Verkäufer, mit dem Vertrag einverstanden, leitet der Notar daraufhin alle notwendigen, weiteren Schritte ein.
Dauer des Notartermins & der Beurkundung
Die Dauer eines solchen Notartermins lässt sich nicht exakt bemessen, je nach Vertragsentwurf und dessen Komplexität, für Eigentumswohnungen, Häuser, Villas, bis hin zu ganzen Quartieren. Sind die wichtigsten Fragen bereits vorab geklärt, können Sie hier mit ca. einer Stunde rechnen. Bei ungeklärten Angelegenheiten sollten Sie etwas mehr Zeit einkalkulieren.
Sie bekommen auf jeden Fall guten Kaffee!
Weiter zu Schritt 15: Grundbucheintrag und Zahlungsabwicklung
Ist der Verkauf nun offiziell beurkundet, muss nur noch der Eintrag im Grundbuch geändert werden und der Kaufpreis auf Ihrem Konto eingehen. Genauere Details zur Abwicklung hier:
Zurück zu Schritt 13: Kaufvertrag bei Notar aufsetzen
Die Kaufverhandlungen waren erfolgreich und ein Käufer wurde gefunden. Herzlichen Glückwunsch! Jetzt geht es nur noch darum den Kaufvertrag aufzusetzen und die Abwicklung kann beginnen. Anzahl der Schlüssel, Übergabe, Ausstattung & Co. – erfahren Sie hier, welche Punkte unbedingt im Kaufvertrag stehen müssen.