Payer des impôts lors de la vente d’un bien immobilier : impôt sur la spéculation, impôt foncier & Co !

Steuern zahlen beim Immobilienverkauf – Beim letzten Schritt geht es um das Thema Steuern. Denn: Müssen beim Immobilienverkauf Steuern bezahlt werden? Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei? Und: Wie hoch ist die Steuer bei Immobilienverkauf? Diese Fragen beantworten wir hier in unserem Ratgeber. Zurück zu: Immobilie verkaufen.

Immobilienverkauf: Wann Sie Steuern zahlen müssen

Prinzipiell lautet hier die Antwort: Ja. Die Steuer, die Sie als privater Verkäufer nach erfolgreichem Hausverkauf oder Wohnungsverkauf bezahlen müssen, nennt sich Spekulationssteuer. Doch die gute Nachricht ist: Es besteht auch die Möglichkeit Ihre Immobilie steuerfrei zu verkaufen.

Spekulationssteuer: Ja oder Nein?

Wenn der Immobilienverkauf zehn Jahre nach dem Kauf passiert und wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht mehr als drei Immobilien verkauft haben, unterliegen Sie keiner Steuer. Verkaufen Sie also innerhalb von zehn Jahren, müssen Sie nach dem Immobilienverkauf eine Spekulationssteuer an den Staat bezahlen. Informieren Sie sich hier bitte zur aktuellen, exakten Gesetzgebung.

Hier gilt:

Sollten Sie die Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkaufen, müssen sie mit Spekulationssteuer rechnen.

Unter diesen Bedingungen können Sie steuerfrei verkaufen:

  • Zwischen Anschaffung und Verkauf liegen mindestens 10 Jahre
  • Sie haben die Immobilie selbst genutzt

Wichtig: Sie besitzen die Immobilie seit weniger als 10 Jahren? Dann greift auch hier der zweite Punkt: So lange das Haus oder die Wohnung komplett oder zeitweise selbst genutzt wurde, müssen Sie keine Steuern zahlen. Das gilt auch für kindergeldberichtigte Kinder, die in der Immobilie wohnen.

Gewerblicher Immobilienhandel: Definition & 3-Objekt-Grenze

Verkaufen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nicht als Privatperson, sondern gewerblich, wird das als gewerblicher Immobilienhandel definiert. Und hier werden dann sehr wohl Steuern fällig.

Verkauf von mindestens 3 Immobilien in fünf Jahren – Jetzt unterliegen sie dem gewerblichen Immobilienhandel.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ob Neubau oder Altbau – mit Steuern müssen Sie sich immer auseinander setzen:

Mehrfamilienhaus mit gelb-weißer Fassade, modernen Fenstern und Balkonen im Neubau vor blauem Himmel

Exkurs: Grunderwerbsteuer – Tabelle

Hier noch ein kleiner Exkurs auf die Grunderwerbsteuer, die der Käufer der Immobilie zahlen muss. Sie fällt beim Kauf von Immobilien an, ob Teilgrundstück oder volles Grundstück, Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus. Die Grunderwerbsteuer muss immer bezahlt werden.

Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern:

Grunderwerbsteuer wird immer vom Käufer bezahlt!

  • Baden-Württemberg – 5,0%
  • Bayern – 3,5%
  • Berlin – 6,0%
  • Brandenburg – 6,5%
  • Bremen – 5,0%
  • Hamburg – 4,5%
  • Hessen – 6,0%
  • Mecklenburg-Vorpommern – 6,0%
  • Niedersachsen – 5,0%
  • Nordrhein-Westfalen – 6,5%
  • Rheinland-Pfalz – 5,0%
  • Saarland – 6,5%
  • Sachsen – 3,5%
  • Sachsen-Anhalt – 5,0%
  • Schleswig-Holstein – 6,5%
  • Thüringen – 6,5%

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Wenn Sie eine Wohnung verkaufen oder ein Haus verkaufen möchten, kommt es nicht nur auf Organisationstalent an, sondern auch auf eine realistische Wertermittlung, sowie Kenntnisse über die aktuelle Marktsituation. Mit unserem Ratgeber sind Sie perfekt auf Ihre Immobilienveräußerung vorbereitet.

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Der Kaufvertrag ist unterschrieben und die Immobilie übergeben? Dann geht es nur noch darum Notar und Makler zu bezahlen: